Ein Bahnhof besteht aus Gleisen, Weichen, Signalen und Dienstgebäuden. Die Bahnhofsausdehnung wird durch die geforderte Nutzlänge der Bahnhofsgleise bestimmt. Die Nutzlänge steht einem haltenden Zug zur Verfügung ohne daß er den übrigen Verkehr behindert.

Auf der Anlage sollte die Abwicklung eines wenn nicht vorbildgetreuen, so doch vorbildentsprechenden ( fahrplanmäßigen ) Betriebes möglich sein. Der Bahnhof sollte – je nach seiner vorgegebenen Bestimmung – die für ihn typischen Gleise aufweisen.

Als Gleisnutzlänge bezeichnet der Eisenbahner den Abstand innerhalb von zwei Weichen, wobei von Grenzzeichen zu Grenzzeichen gerechnet wird.

In Verbindung mit den Schattenbahnhöfen ist es möglich, einen dem Vorbild weitgehend entsprechenden Fahrbetrieb nachzuahmen.